Neue Investmentfonds-Besteuerung ab 2018
Langfristig investierte Fondsanleger müssen sich 2018 von einem Steuerprivileg verabschieden, das ihnen Bestandsschutz für vor der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 erworbene Fondsanteile gewährt. Die Kursgewinne darauf sind derzeit noch steuerfrei. Von den Medien kaum beachtet, haben Bundesregierung und Bundesrat im Sommer jedoch eine Reform des Investmentsteuergesetzes beschlossen, die zu einer Gleichbehandlung aller Fondsanteile unabhängig vom Kaufdatum führen soll. Dazu werden einfach sämtliche Anteile per 31. Dezember 2017 „fiktiv veräußert“ und per 1. Januar 2018 „fiktiv wieder angeschafft“. Ab dann gilt die Abgeltungsteuer für alle.
Kleinanleger allerdings müssen sich nicht vor Einbußen fürchten: Es wird ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt. Die Gesetzesreform zielt damit primär auf sogenannte „Millionärsfonds“ ab. Diese waren 2008 noch reihenweise aufgelegt worden, um die bevorstehende Abgeltungsteuer zu vermeiden.
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Die relevanten Zahlen liegen auf dem Tisch und werden auch von keiner ernst zu nehmenden Partei bezweifelt. Ihnen zufolge wird es in einigen Jahren eng mit der gesetzlichen Rente; entweder muss das Rentenniveau langfristig auf unter 40 Prozent sinken oder die Beiträge klettern in nicht mehr sozialverträgliche Höhen.
Die Regeln solch einfacher Arithmetik scheinen 31 Prozent der Deutschen jedoch nicht zu überzeugen: An eine zukünftige Rentenlücke wollen sie einer aktuellen TNS-Emnid-Umfrage zufolge nicht glauben. Und nicht nur das: 92 Prozent von ihnen gehen davon aus, dass sie ihren Lebensstandard im Ruhestand beibehalten könnten. Vor allem junge Menschen zwischen 16 und 29 Jahren geben sich immun gegen die Aussagekraft der Zahlen, die ihnen allerdings auch in weiten Teilen gar nicht bekannt sind – die Studie attestiert dieser Gruppe fehlendes Interesse und Informationsmangel. Dabei hat gerade sie die besten Karten für die notwendige private Vorsorge, denn ein früher Einstieg bürgt für hohe Erträge bei Rentenbeginn.
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Persönliche Beratung bleibt in Versicherungsfragen das A und O
Um „InsurTechs“ und „FinTechs“ ist in den letzten Jahren ein wahrer Hype erwachsen. Die digitalen Dienste vermitteln Versicherungen, Kredite oder Investments und sollen den persönlichen Kontakt zwischen Berater und Kunde überflüssig machen.
Eine aktuelle Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands (GDV) zeigt nun jedoch, dass die Kunden auf diesen Kontakt keineswegs verzichten möchten. Die Analyse der Vertriebswege, auf denen 2015 Versicherungen abgeschlossen wurden, erbringt eindeutige Ergebnisse: Die große Mehrheit der Kunden nimmt für den Neuabschluss einen persönlichen Berater in Anspruch. Im Bereich Krankenversicherungen waren es rund 86 Prozent, die einen Makler, Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter konsultiert haben, bei Lebensversicherungen 68 und bei Schadens- und Unfallversicherungen 76 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr haben sich diese Werte kaum verändert. Ein Indiz dafür, dass Algorithmen einstweilen noch nicht alles können, was Menschen bieten.
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Seit 2003 hat sich die Zahl der Grundsicherungs-Empfänger unter den Rentnern in Deutschland mehr als verdoppelt, von 258.000 auf 536.000. Die Hans-Böckler-Stiftung hat nun untersucht, was die Erwerbsbiografien der von Altersarmut Bedrohten kennzeichnet.
Es gibt im Wesentlichen zwei Risikogruppen: familienorientierte Frauen und Selbstständige. Erstere haben oft große Lücken in ihrer Erwerbsbiografie, weil sie sich Kindern und Haushalt gewidmet haben. Viele der „Aussteigerinnen“ können im Anschluss nicht mehr richtig im Erwerbsleben Fuß fassen und üben Mini-Jobs oder vergleichbar niedrig entlohnte Teilzeittätigkeiten aus. Die Selbstständigen wiederum verlassen in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung und setzen stattdessen auf renditestärkere, private Vorsorgeformen. Oftmals kommt es im Verlauf der Geschäftstätigkeit aber zu Liquiditätsengpässen, in deren Zuge das angesparte Vermögen aufgelöst oder verpfändet wird. Daneben unterliegen auch „Gastarbeiter“ der ersten Generation wie auch Spätaussiedler einem erhöhten Altersarmutsrisiko, ebenso wie Menschen mit vielen Brüchen in ihrer Berufslaufbahn.
Die Lösung ist meist sehr einfach: Die Arbeitgeber müssen mehr Verantwortung übernehmen und nicht 08/15 Pensionskassen und klassische Lebensversicherungen als betriebliche Altersvorsorge anbieten. Und jeder muss sich halt auch mal mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigen - idealerweise mit einem Berater, der nicht nur ein Produkt bzw. eine Gesellschaft hat.
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3 häufige Irrtümer beim Wechsel des Kfz-Versicherers
Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten.
Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
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