15 gesetzliche Krankenversicherer haben sich im vergangenen Jahr Erhöhungen des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen, wie dieses vor Kurzem berichtete. Den Zusatzbeitrag kann jede Kasse je nach individueller Finanzlage selbst festsetzen. Der Durchschnitt liegt derzeit bei 1,1 Prozent. So viel zahlen insgesamt 9,7 Millionen Versicherte von 17 Kassen. 13,6 Millionen Mitglieder von 22 Kassen müssen dagegen tiefer in die Tasche greifen, da ihr Zusatzbeitrag über dem Schnitt liegt. „Die Zahl der Krankenkassen mit überdurchschnittlichem Zusatzbeitragssatz hat damit weiter zugenommen“, resümiert das Bundesversicherungsamt. Um das Bild komplett zu machen: Weniger als 1,1 Prozent zahlen aktuell 10,7 Millionen Versicherte, die sich auf 26 Krankenkassen verteilen.
Für das Jahr 2016 vermeldeten 39 Kassen einen Überschuss und ebenso viele einen Verlust. Insgesamt aber steht ein Plus von rund 500 Millionen Euro unterm Strich, während es 2015 noch ein Minus von 1,1 Milliarden war. Das spricht für eine Atempause.
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In den letzten Jahren herrschte beim Thema Investments in Schwellenländern Zurückhaltung vor. Doch nun scheint der Markt wieder Fahrt aufzunehmen. Der MSCI Emerging Markets Index erzielte im ersten Quartal 2017 ein Plus von 11,4 Prozent und damit mehr als doppelt so viel wie der S&P 500 (5,5 Prozent). Im Gesamtjahr 2016 hatten beide Indizes noch in etwa gleichauf gelegen (11,1 und 11,9 Prozent).
In diesen Zahlen spiegeln sich günstige Schlüsselindikatoren in den Schwellenländern wider. Das Wirtschaftswachstum betrug im vergangenen Jahr 4,1 Prozent, während die Industriestaaten auf 1,7 Prozent kamen. Der IWF erwartet für dieses Jahr in den Emerging Markets 4,5 Prozent Wachstum, im nächsten 4,8 Prozent. Dieselbe Institution schätzt, dass der Schwellenländer-Anteil am globalen BIP bis 2035 von 39 auf 60 Prozent steigen wird. Als Triebmittel fungiert vor allem die riesige und relativ junge Bevölkerung, von der ein immer größerer Anteil in die globale Mittelschicht aufsteigt.
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Finanzwissen kommt in der Schule bekanntermaßen zu kurz, obwohl das Interesse laut Umfragen groß ist. Entsprechende Wissenslücken zeigen sich auch beim Thema Effektivzins. Diese wichtige Kenngröße sagt den meisten Bundesbürgern wenig bis gar nichts, wie das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bremen erhoben hat.
Ihrer Umfrage zufolge haben 36 Prozent der Deutschen das Wort noch nie gehört; 32 Prozent kennen es zwar, können es aber nicht mit Inhalt füllen. Nur vier von zehn Befragten wussten, dass der Effektivzins höher als der Sollzins ist. Sogar viele aktuelle und ehemalige Kreditnehmer können mit dem Begriff nichts anfangen – was einige viel Geld gekostet haben dürfte.
Beim Effektivzins handelt es sich gemeinhin um den effektiven Jahreszins, der die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent der Darlehenssumme angibt. Er sollte für einen Vergleich von Kreditangeboten herangezogen werden. Neben dem Sollzins enthält er auch eventuelle Gebühren, Prämien für eine Restschuldversicherung oder auch, bei Immobilienkrediten, die Grundschuldeintragung.
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Auch nach der jüngsten Pflegereform bleibt eine beträchtliche Finanzierungslücke, die von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen zu schließen ist. Eine private Pflegevorsorge ist daher, wenn man nicht über nennenswertes Vermögen verfügt, unabdingbar – zum Beispiel mit einer Tagegeldversicherung. Sie zahlt im Leistungsfall fortlaufend einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag, dessen Höhe in der Regel vom Pflegegrad (PG) abhängt. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Tarifmodellen, die für Laien kaum zu überblicken sind. Worauf kommt es an, welche Kriterien sollte man mit seinem Berater anlegen?
Meist ist die Höhe des Pflegetagegeldes prozentual nach PG gestaffelt, mit 100 Prozent in PG 5. Dieser Höchstsatz sollte für stationäre Pflege auch in den PG 2–4 gelten, zudem ist ein hoher Satz für ambulante Pflege in PG 4 günstig. In der Regel werden dynamisch steigende Beiträge vereinbart, hier können Widerspruchsmöglichkeiten gefragt sein. Zudem sollte es die Option auf Leistungsdynamik geben, damit man den Schutzumfang später noch erweitern kann. Vorteilhaft kann es auch sein, eine Option auf temporäre Beitragsfreistellung einzuschließen, so dass man im Falle von Arbeitslosigkeit oder eines längeren Auslandsaufenthalts nicht gleich kündigen muss. Die Anzeige der Pflegebedürftigkeit beim Versicherer sollte möglichst lange rückwirkend erfolgen können.
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