Auf 18 Prozent schätzten die Deutschen die Inflationsrate im Mai dieses Jahres, wie eine Studie des Kreditversicherers Allianz Trade erbrachte. Die offizielle Teuerungsrate betrug dagegen nur 6,1 Prozent. Mit fast zwölf Prozentpunkten klaffen reale und gefühlte Inflation hierzulande deutlich weiter auseinander als in der Eurozone insgesamt (neun Prozentpunkte).
Ausschlaggebend für den Unterschied zwischen Einschätzung und Wirklichkeit ist, dass häufig gekaufte Güter wie Lebensmittel oder Kraftstoff die Verbraucherwahrnehmung dominieren. Preisstabilität oder gar -rückgänge bei anderen Waren und Leistungen bleiben eher unter dem Radar.
Das ist nicht nur ein psychologisches Problem, sondern auch ein konjunkturelles – denn je höher die gefühlte Inflation, desto mehr schränken die Verbraucher ihre Ausgaben ein. „Diese Diskrepanz spielt also gerade für die Wirtschaft und die Unternehmen sowie für die Zinspolitik eine wichtige Rolle“, hebt Jasmin Gröschl, Senior-Volkswirtin bei Allianz Trade, hervor.
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Die anhaltende Nullzinspolitik in der Eurozone erschwert es den Lebensversicherungen zusehends, mit Hochsicherheits-Geldanlagen Überschüsse für ihre Kunden zu erwirtschaften. Laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata sank die durchschnittliche laufende Verzinsung klassischer Lebensversicherungspolicen zuletzt auf 2,14 Prozent, nachdem sie vor einem Jahr noch 2,29 Prozent betragen hatte. In die Analyse flossen Daten von 47 Versicherern ein, die gemessen am Prämienvolumen für 69 Prozent des Gesamtmarktes stehen.
Konsequenz dieser Entwicklung ist die Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie, wie sie immer mehr Versicherer vollziehen. Mit mehr Freiheit in der Kapitalanlage, insbesondere auch an den Börsen, lassen sich höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Diese Freiheit bringt die jüngste Generation von Lebensversicherungen, die als Neue Klassik bezeichnet wird, mit. Im Gegenzug garantiert sie nicht mehr die volle Beitragssumme. Die Neue Klassik ist laut Assekurata „auf dem Vormarsch“.
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Im Zuge der Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Interesse an den Kapitalmärkten entdeckt. Eine begrüßenswerte Entwicklung, denn nur so können die Ersparnisse eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Damit der Aufbruch an die Börse nicht in einer Enttäuschung endet, sollten die sechs als klassisch geltenden Privatanleger-Fehler vermieden werden:
mangelnde Streuung (Diversifikation über Assetklassen, Branchen, Regionen, Anlagevehikel etc. hinweg gilt als A und O der Kapitalanlage.)
Overtrading (Übermäßiges Handeln kostet in der Regel nur Nerven, Zeit und Transaktionsgebühren, ohne die Rendite zu steigern. In der Ruhe liegt die Kraft.)
Market-Timing (Zyklen kommen und gehen an den Börsen; sie abzupassen und rechtzeitig Papiere zu kaufen oder verkaufen, gelingt auch Profis nur selten.)
Home Bias (Heimatverbundenheit ist eine schöne Eigenschaft, schränkt aber bei der Kapitalanlage die Möglichkeiten unnötig ein und führt zu einer Risikoballung.)
riskante Einzeltitel (Immer wieder hört man von sagenhaften Kursanstiegen einzelner Wertpapiere; den nächsten Hype vorauszusehen ist allerdings auch mit „Geheimtipps“ kaum möglich und kommt einer Wette gleich.)
Treue zu Verliererpapieren (So schwer es fällt sich einzugestehen, dass man aufs falsche Pferd gesetzt hat: Underperformer ohne Perspektive gehören aussortiert.)
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Die Höhe der Kfz-Versicherungsprämie hängt unter anderem vom Modell ab, das gefahren wird. Der Versicherer-Gesamtverband veröffentlicht dazu jedes Jahr eine Statistik, die das aktuelle Schadensrisiko für rund 31.000 Modelle aufschlüsselt. Auch wenn die Auswertung keinen verbindlichen Charakter hat, dient sie den meisten Versicherern als Richtschnur und wirkt sich entsprechend auf breiter Front auf die Prämienhöhen aus.
Kürzlich wurden die neuesten Zahlen aus dem Zeitraum 2017 bis 2019 veröffentlicht, nach denen gut jedes vierte in Deutschland angemeldete Auto einer neuen Typklasse zugeordnet wird. Insgesamt entspricht das rund elf Millionen Fahrzeugen. In der Spitze, nämlich beim Tesla Model S (Typ 002, seit 2015), geht es gleich um vier Klassen nach unten. Auch Besitzer eines Citroen 4 Aircross 1.6 (Typ B, seit 2012) werden tiefer in die Tasche greifen müssen, denn ihr Modell verschlechterte sich um drei Typklassen. Das sind allerdings auch die einzigen Negativausreißer. In den allermeisten Fällen verändert sich die Typklasse nur um eine Stufe.
Ebenfalls beitragsbestimmend ist die Regionalklasse, und auch hier gab es unlängst Änderungen. Rund 4,5 Millionen Autohalter profitieren von einer günstigeren Einstufung ihres Meldeorts, mit 4,8 Millionen stehen ihnen allerdings etwas mehr Versicherte gegenüber, deren Heimat zukünftig als riskanter gilt.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden.
Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.
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Um durchschnittlich 114 Prozent wuchs die Crowdinvesting-Branche seit 2011 Jahr für Jahr. Waren es anfangs noch überwiegend Start-up-Unternehmen, die per Schwarmfinanzierung Gelder für Investitionen und Wachstum sammelten, machen mittlerweile Immobilienprojekte den Schwerpunkt aus. Im vergangenen Jahr kamen sie auf einen Crowdfunding-Marktanteil von 71 Prozent, Tendenz steigend. Auf der anderen Seite wurden im ersten Quartal dieses Jahres nur drei geschlossene Publikums-Immobilienfonds aufgelegt, das Angebotsvolumen erreichte einen Tiefstand. Darin scheint sich eine Wanderungsbewegung der Initiatoren widerzuspiegeln.
Anleger sollten wissen, dass bei der Schwarmfinanzierung in der Regel ein Totalausfallrisiko besteht, da sie als Nachrangdarlehensgeber fungieren. Erst im Mai musste eine Projektgesellschaft, die 1,9 Millionen Euro eingesammelt hatte, Insolvenz anmelden. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung die regulatorischen Zügel für Crowdinvestments kürzlich gelockert. Bisher musste für Projekte mit einem Volumen unter zweieinhalb Millionen Euro kein Prospekt vorgelegt werden, der gesetzlichen Informationspflichten – vor allem zu den Risiken – gerecht wird. Eigentlich sollten damit Start-ups und innovative Projekte von Administrationsaufwand entlastet werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass dieses Privileg auch klassischen Immobilienfinanzierungen zugutekommt. Die Prospektpflicht-Grenze wurde kürzlich sogar auf sechs Millionen Euro angehoben.
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Die Versicherung von Wohngebäuden war für die Anbieter in den letzten Jahren ein defizitäres Geschäft. Verantwortlich sind zum einen schadensträchtige Stürme. So kostete allein „Friederike“, die im Januar 2018 übers Land fegte, die Versicherer über eine Milliarde Euro. Insgesamt war die Sturmsaison 2017/2018 eine der vier kostspieligsten der vergangenen zwei Jahrzehnte. Doch Sturm und Hagel waren lediglich für rund ein Viertel der (versicherten) Wohngebäudeschäden der Jahre 2002 bis 2017 verantwortlich. Es sind nämlich zum anderen insbesondere Leitungswasserschäden, die sich läppern und die für rund die Hälfte des Wohngebäude-Schadensaufwands sorgen. Der lag 2018 bei über 5,2 Milliarden Euro und überstieg damit – wie schon mit einer Ausnahme in den Vorjahren – die Beitragseinnahmen deutlich.
Die Prämien müssen folglich angehoben werden, was auch schon seit einiger Zeit geschieht. Parallel dazu beschneiden manche Versicherer bei Neuverträgen den Schutzumfang – weshalb ein sorgfältiger Tarifvergleich vor einem Abschluss sinnvoll ist. Zudem setzen immer mehr Anbieter auf Schadensprävention durch Smarthome-Lösungen: Die Kunden können sich Wassersensoren einbauen lassen, die bei Kontakt mit Wasser automatisch die Zufuhr kappen. Im Gegenzug winken Prämiennachlässe bei der Wohngebäudepolice.
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Fast dreieinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflegeleistungen angewiesen, bis 2045 soll diese Zahl Prognosen zufolge auf rund fünf Millionen anschwellen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt – als eine Art Teilkasko – bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten. Und der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen oder ihre engen Angehörigen beisteuern müssen, steigt und steigt: 1.830 Euro monatlich sind, Stand Januar 2019, im bundesweiten Durchschnitt für stationäre Pflege aus eigener Tasche zu entrichten. Das entspricht einer Steigerung um 58 Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Am teuersten ist die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo im Schnitt 2.252 Euro zugezahlt werden müssen; Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt müssen dagegen mit 1.218 Euro am wenigsten aufbringen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rentenhöhe liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit bei rund 1.050 Euro. Bei Frauen beträgt die Durchschnittsrente sogar nur 685 Euro.
Trotz dieses Missverhältnisses hat nur jeder 20. Erwachsene für den Fall vorgesorgt, einmal selbst zum Pflegefall zu werden. Dabei kosten entsprechende Versicherungen, gerade wenn man in relativ jungen Jahren einsteigt, nur wenige Euro pro Monat.
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