Offene Immobilienfonds (OIFs) profitierten in den letzten Jahren von den steigenden Mieten und Kaufpreisen – die allerdings auch mehr und mehr zu einem Problem werden. Denn die Anleger rennen den OIF-Anbietern regelrecht die Türen ein. Im letzten Jahr überwiesen sie ihnen laut Fondsverband BVI rund 6,7 Milliarden Euro. Damit verwalten OIFs nun über 95 Milliarden Euro (Stand: Ende August). Doch wohin mit dem ganzen frischen Geld?
Die Immobilienpreise sind in den A- und zunehmend auch in den B-Lagen teilweise in schwindelerregende Höhen gestiegen. Lukrative Kaufgelegenheiten lassen sich auch mit bester Vernetzung im Markt kaum noch finden. Die Investorengelder wollen jedoch investiert sein, schließlich werfen sie sonst praktisch keine Zinsen ab – und verwässern damit die Performance des Gesamtfonds. Derzeit halten die OIFs im Schnitt 21 Prozent Liquidität. Das ist zwar weniger als 2017, aber immer noch eine vergleichsweise hohe Quote.
Solange die Leitzinsen am Boden verharren, bleiben auch Sachwerte wie Immobilien bei den Anlegern sehr beliebt. Die Fondsbranche reagiert mit stetigen OIF-Neuemissionen. Doch das Anlagerisiko wird notwendigerweise wachsen müssen, denn sichere Renditebringer sind am heutigen Immobilienmarkt Mangelware.
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Die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) haben einen Ruf wie Kruppstahl – deutsche Wertarbeit, auch international anerkannt. Da lag die Idee nahe, auch für finanzielle Belange ein Regelwerk mit DIN-Segen zu entwerfen, um eine allgemeinverbindliche, transparente Grundlage zu schaffen. Bereits seit 2014 gibt es die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, die allerdings als Vornorm nicht alle beteiligten Kreise einbeziehen muss und weniger Bindungskraft als eine Norm entfaltet.
Seit ebenjenem Jahr haben auch 28 stimm- und vetoberechtigte Parteien – Banken, Verbände, Initiativen, Verbraucherschützer, Versicherer, Vertriebe, Wissenschaftler – über einer Norm gebrütet, nun ist sie in trockenen Tüchern: DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ kann ab Januar 2019 in der Finanzberatung eingesetzt werden.
Ob das Regelwerk wirklich gebraucht wird, ist nicht unstrittig – manche Kritiker bemängeln, dass das starre Konzept zu wenig Individualität zulasse. Im Fokus der Norm stehen im Wesentlichen Altersvorsorge, Versicherungsschutz und Liquidität. Der Grundsatz lautet, die existenziellsten Risiken zuerst abzusichern und dann sinnvolle zusätzliche Vorsorge zu betreiben. Produktempfehlungen finden sich in der neuen Norm naturgemäß keine, sie zeigt nur einen Bedarf auf. Für die Lösungen braucht es weiterhin professionelle Beratung – die allerdings auch schon bei der DIN-Analyse hilfreich ist.
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Der Markt für E-Bikes, aber auch für hochwertige Mountainbikes und Designräder boomt. Der Verband der deutschen Zweiradindustrie erwartet, dass allein in diesem Jahr rund 800.000 Pedelecs (Elektrofahrräder) verkauft werden – in der Regel zu Preisen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Damit stehen beträchtliche Werte in Keller, Garage, Hausflur oder sonst wo. Und Werte sollten geschützt sein, insbesondere gegen Diebstahl.
Mit einer Erweiterung der Hausratversicherung lässt sich dies erreichen. Bei bereits vereinbartem Radschutz sollte überprüft werden, ob dieser auf dem aktuellen Stand ist. Eine Nachtzeitklausel beispielsweise, der zufolge bei einem Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz gilt, muss heutzutage nicht mehr in Kauf genommen werden. Ebenso verhält es sich mit der Nachtzeiteinschränkung, die das Unterstellen der Räder in einem verschlossenen Fahrradkeller vorschreibt. Idealerweise sollte auch nach grob fahrlässig verursachten Schäden eine Leistung erfolgen. Bei der Tarifauswahl sollte zudem ein Blick auf die Klauseln geworfen werden, die den Erstattungsanspruch nach einem Diebstahl hochwertiger Teile regeln.
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Same procedure as last year, same procedure as every year: Wer auf eine Trendwende in der Zinspolitik gehofft hatte, wurde kürzlich erneut enttäuscht. Der brummenden Konjunktur zum Trotz beließ der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) bei seiner letzten Tagung nicht nur den Hauptrefinanzierungssatz bei 0,00 Prozent. Darüber hinaus hat die EZB auch angekündigt, die Leitzinsen „mindestens über den Sommer 2019“ auf dem derzeitigen Niedrigstniveau einzufrieren. Eine Anhebung soll erst erfolgen, wenn sich die Inflationsrate dem EZB-Ziel von zwei Prozent „nachhaltig“ angenähert hat. Damit ist ein Ende der Durststrecke für die europäischen Sparer weiterhin nicht absehbar, festverzinsliche Anlagen bleiben einstweilen Realverlustbringer.
Die Anleihenkäufe sollen dagegen wie geplant heruntergefahren werden. Bis Ende September erwirbt die EZB noch monatlich Anleihen für 30 Milliarden Euro, danach wird das Ankaufvolumen halbiert. Ab 2019 wird der Anleihenbestand der EZB nicht mehr weiter ausgebaut, aber konstant gehalten, indem fällige Anleihen wiederangelegt werden.
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Die Pflege in einer stationären Einrichtung ist teuer, und die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der PKV-Verband hat 11.400 Einrichtungen abgefragt und nun aktuelle Zahlen vorgelegt: Im Schnitt müssen die Pflegebedürftigen rund 1.750 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, wenn sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Regional fällt dieser Eigenanteil jedoch sehr unterschiedlich aus.
Am teuersten in die stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen, wo der Eigenanteil 2.263 Euro beträgt. Es folgen das Saarland mit 2.111 und Baden-Württemberg mit 2.030 Euro. Am anderen Ende der Skala rangieren Sachsen-Anhalt (1.132 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (1.162) und Sachsen (1.170). Die Zahlen decken sich weitgehend mit denen des Pflegereports 2017 von Barmer-GEK.
Mit der jüngsten Pflegereform wurden die Pflegebedürftigen zwar etwas entlastet, an der grundlegenden Unterfinanzierung hat sich jedoch nichts geändert. Für den Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung pro Monat 2.005 Euro zu. Die verbleibende Lücke müssen die Pflegebedürftigen selbst füllen, wozu gegebenenfalls auch Vermögensgegenstände veräußert werden müssen. Reicht das Geld nicht aus, können auch die Kinder der Pflegebedürftigen zur Mitfinanzierung verpflichtet werden.
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Für die Anhebung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung gelten starre Regeln, die im Versicherungsaufsichts- und im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt sind. Sie haben oftmals zur Folge, dass die Anbieter nicht zeitnah auf gestiegene Leistungsausgaben reagieren können, sondern nur in Intervallen. Die resultierenden Beitragssprünge sorgen dann regelmäßig für schlechte Presse und einen verzerrten Eindruck der langfristigen Beitragsentwicklung. Den medialen Gesetzen gemäß ist es nämlich keine Nachricht wert, wenn Beiträge stabil bleiben. Springen sie aber beispielsweise nach fünf Jahren um neun Prozent nach oben, ist das Geschrei immer wieder groß.
Die Deutsche Aktuarvereinigung, die die deutschen Versicherungsmathematiker vertritt, hat nun ein Reformkonzept für die Beitragskalkulation vorgelegt. Es sieht unter anderem eine kleinteiligere, geglättete Anpassung der Versicherungsprämien vor. Das hätte den Effekt, dass die Beitragsentwicklung für die Versicherten – aber auch für Außenstehende wie die Medien – besser nachvollziehbar wäre. Das Bundesgesundheitsministerium richtet seinen Fokus derzeit noch auf die gesetzlichen Krankenkassen, hat aber Änderungen am PKV-System nicht ausgeschlossen.
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Die börsennotierten deutschen Unternehmen haben in der laufenden Dividendensaison die Rekordsumme von 52,6 Milliarden Euro an ihre Shareholder ausgeschüttet, wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) errechnet hat. Das entspricht einer Steigerung um satte 11,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Gros der Dividenden stammt mit 35,8 Milliarden Euro von den 30 DAX-Konzernen.
Damit gewinnen Dividendenpapiere gegenüber Anleihe-Alternativen weiter an Attraktivität. Mit ihrer Kombination aus Ausschüttung und Kursgewinnpotenzial bieten sie einen vergleichsweise sicheren Ausweg aus dem Niedrigzinsdilemma. Wer einsteigen will, sollte sich nicht nur die jeweils letzte Dividendenzahlung ansehen. Vielmehr empfehlen sich Unternehmen, die über Jahre hinweg eine stabile oder steigende Dividende stemmen konnten. So hat beispielsweise BASF ihre Dividende in acht der letzten zehn Jahre angehoben, die Allianz in sieben. Neben Einzeltiteln stehen Privatanlegern auch Dividendenfonds offen, die das Geld mehr oder weniger breit streuen.
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Rund 54.000 Anleger zittern um ihre Investments bei der P&R-Gruppe, der sie insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Schiffscontainerkauf und -vermietung anvertraut haben. Mittlerweile ist ein Kriminalfall daraus geworden, denn es fehlen etwa eine Million Container, für die die Anleger bezahlt haben.
Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unseriösen Geschäftspraktiken früher aufdecken und unterbinden müssen? Nein, meint die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die BaFin habe keine Verpflichtung, die Angaben der Verkaufsprospekte inhaltlich zu prüfen bzw. das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Formal seien die Prospekte korrekt gewesen.
Kritiker meinen dagegen, die BaFin hätte die Anleger effektiver schützen können und müssen – und sprechen von „Aufsichtsversagen par excellence“. So habe es beispielsweise in den Prospekten „versteckte Risikohinweise“ darauf gegeben, dass auch Anlegergelder anderweitig verwendet wurden als zum Kauf von Containern.
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Rund 54.000 Anleger zittern um ihre Investments bei der P&R-Gruppe, der sie insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Schiffscontainerkauf und -vermietung anvertraut haben. Mittlerweile ist ein Kriminalfall daraus geworden, denn es fehlen etwa eine Million Container, für die die Anleger bezahlt haben.
Hätte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unseriösen Geschäftspraktiken früher aufdecken und unterbinden müssen? Nein, meint die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Die BaFin habe keine Verpflichtung, die Angaben der Verkaufsprospekte inhaltlich zu prüfen bzw. das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Formal seien die Prospekte korrekt gewesen.
Kritiker meinen dagegen, die BaFin hätte die Anleger effektiver schützen können und müssen – und sprechen von „Aufsichtsversagen par excellence“. So habe es beispielsweise in den Prospekten „versteckte Risikohinweise“ darauf gegeben, dass auch Anlegergelder anderweitig verwendet wurden als zum Kauf von Containern.
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