Die Versichertenkarten der Kassenpatienten sollen zukünftig – über die Identität des Versicherten hinaus – verschiedene Daten wie Patientenakten, ärztliche Verordnungen, Medikamentenunverträglichkeiten, erhaltene Leistungen oder Arztbriefe aufnehmen können. Genau genommen werden diese Daten nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern auf zentralen Servern; die Karte berechtigt dann lediglich zum Abruf der Daten. Die privaten Krankenversicherer halten das Prinzip, das 2003 beschlossen wurde, für nicht mehr zeitgemäß – und wollen ihren Kunden zukünftig eine entsprechende App anbieten.
Diese „moderne Alternative“ (PKV-Verbandspräsident Uwe Laue) soll im Wesentlichen die gleichen Informationen bereithalten wie die elektronische Gesundheitskarte, also neben den oben genannten beispielsweise Notfalldaten und Impfpass. Darüber hinaus erwartet Laue einen „kreativen Wettbewerb“ der App-Anbieter, der eine „Fülle individueller Servicefunktionen“ hervorbringen soll. Man darf also gespannt sein.
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Unter den Anbietern offener Immobilienfonds (OIFs) herrscht aktuell beste Stimmung. Sachwerte sind in der Niedrigzinsphase äußerst beliebt, und unter ihnen gelten Immobilien als besonders sicher. Dementsprechend können die Manager die Gelder gar nicht so schnell anlegen, wie sie ihnen zugetragen werden. Das führte im letzten Jahr bereits einige Male zu einem „soft close“, also zum Stopp des Verkaufs neuer Fondsanteile. Allein von Januar bis April 2017 vertrauten Anleger den OIFs satte 2,2 Milliarden Euro neu an. Die Fondsanbieter planen daher die Auflegung weiterer Produkte.
Der Geldregen birgt allerdings auch eine große Herausforderung: Renditestarke Objekte sind am Markt mittlerweile Mangelware. Es wird daher immer anspruchsvoller, die Renditeerwartungen der Investoren zu erfüllen, von denen fast jeder dritte mehr als 4 Prozent wünscht. Als Konsequenz daraus fassen nun mehr und mehr Fondsemittenten auch risikoreichere Investments ins Auge. So gaben in einer Umfrage zwei von fünf Anbietern an, zukünftig auch auf den Value-Add-Ansatz zu setzen. Bei diesem wird aktiv auf eine Wertsteigerung der Immobilien hingearbeitet.
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Deutsche Hausbesitzer sind beim Elementarschutz (zu) sorglos
Immer häufiger kommt es auch in Deutschland zu extremen Wetterereignissen, die oftmals schwere Schäden anrichten. Da dieser Umstand mit dem Klimawandel zusammenhängen dürfte, gehen Meteorologen davon aus, dass solche Ausnahmen mehr und mehr zur Regel werden. Auch vormals als sicher geltende Wohnlagen können von Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser oder Lawinen verwüstet werden – wie im letzten Jahr das fränkische Braunsbach, aus dem erschreckende Bilder von der neuen Klimarealität die Republik aufrüttelten.
Allerdings nur für kurze Zeit, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage zeigt. Ihr zufolge halten es 54 Prozent für überhaupt nicht oder eher nicht wahrscheinlich, dass Starkregen ihrem Hab und Gut etwas anhaben könnte. In puncto Hochwasser liegt dieser Anteil der Sorglosen sogar bei 76 Prozent. Entsprechend wenige Immobilienbesitzer haben in ihren Gebäude- und Hausratversicherungen eine Elementarschadens-Klausel, nämlich nur 22 bzw. 29 Prozent. Ohne diesen Zusatzbaustein aber gibt es keine Entschädigung bei Starkregen- oder Hochwasserschäden – wie auch viele Braunsbacher im letzten Jahr bitter erfahren mussten. Daher bieten wir Ihnen, eine preisgünstige Alternative den Bereich Elementar mitzuversichern.
[caption id="attachment_3265" align="alignnone" width="862"] Deutsche Hausbesitzer sind beim Elementarschutz (zu) sorglos[/caption]
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Ihr Sicherheitsbedürfnis hat die Deutschen auch im vergangenen Jahr wieder viele Milliarden Euro gekostet, wie das Beratungsunternehmen Boston Consulting Group in seiner Studie „Global Wealth 2017“ belegt. So sank die Durchschnittsrendite der privaten Vermögen 2016 auf 3,7 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch bei 4,2 Prozent gelegen hatte. Allein dieser Rückgang um 0,5 Prozent steht für rund 30 Milliarden Euro.
Das Potenzial ist allerdings noch viel größer. Denn weltweit wuchsen die Vermögen im letzten Jahr laut der Studie durchschnittlich um 5,3 Prozent. Dass Deutschland so abgeschlagen ist, liegt zwar auch daran, dass Immobilien in der Auswertung nicht berücksichtigt wurden, sondern nur Aktien, Wertpapiere, Fonds und Bargeld. Doch hauptverantwortlich dürfte des deutschen Michels Vorliebe für kaum rentierliche, aber sichere Geldanlagen sein. Über 40 Prozent des privaten Vermögens stecken in Bargeld und Spareinlagen.
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Wie aussagekräftig die neuen Versicherer-Solvenzquoten nach dem Regelwerk Solvency II tatsächlich sind, ist umstritten. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedenfalls dienen sie nun und in Zukunft als Grundlage für eine Bewertung der Kapitaldeckung.
Nachdem die Versicherer bis Ende Mai erstmals ihre Kennzahlen nach Solvency II ausweisen mussten, hat die BaFin nun ein erstes Fazit gezogen: Keines der Unternehmen ist unterdeckt. Über alle Versicherungssparten hinweg beträgt die Solvenzquote rund 330 Prozent; das erlaubte Minimum liegt bei 100 Prozent.
Betrachtet man die einzelnen Sparten, zeigen sich allerdings Unterschiede. So erreichten 29 Lebensversicherer die erforderliche Kapitaldeckung nur mithilfe der Übergangsmaßnahmen, die den Unternehmen den Start in die Solvency-II-Ära erleichtern sollen. Bei einem Anbieter wurde es sogar ganz eng. Insgesamt aber kommt die Sparte Lebensversicherung auf eine Solvenzquote von 340 Prozent. Die Krankenversicherung weist insgesamt 432 Prozent aus, die Schadens- und Unfallversicherung 286 Prozent.
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Ab Januar 2018 gelten neue Besteuerungsregeln für Investmentvermögen und Fonds. Neben den Anlegern unterliegen dann auch die Fonds selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 Prozent. Die Besteuerung laufender Erträge und von Fondsanteils-Verkaufsgewinnen wird ebenfalls geändert. Zudem werden auch vor 2009 erworbene Alt-Anteile steuerpflichtig. Experten raten jedoch dazu, diese Alt-Anteile nicht aus Steuergründen zu verkaufen.
Insgesamt muss das Gros der Privatanleger nämlich keine Nettoeinbußen befürchten: Durch Teilfreistellungen von der Abgeltungssteuer können sie einen Ausgleich vornehmen. Von der Art des jeweiligen Fonds (Immobilien-, Aktien-, Mischfonds) hängt es ab, wie hoch der nicht zu versteuernde Anteil ist. Wer gar keine Steuern auf Kapitaleinkünfte zu entrichten hat und somit keinen Ausgleich geltend machen kann, muss laut Bundesfinanzministerium im Schnitt lediglich mit einer Nettoeinbuße von drei Euro pro Jahr rechnen.
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In den USA ist sie bereits vollzogen; nun fragen sich die Finanzmarktteilnehmer, wann angesichts der positiven Konjunkturentwicklung in Euroland und der gestiegenen Inflation auch die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinswende einleitet. Offenbar rückt der Zeitpunkt näher – in gaaanz langsamen Schritten. Die EZB ließ durchsickern, dass die lockere Geldpolitik mittelfristig beendet werden soll. Ab Juli sollen dazu Verlautbarungen erfolgen, mit denen die „psychologische Grundlage“ geschaffen wird.
Der Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen, derzeit noch im Volumen von 60 Milliarden Euro monatlich, soll dann ab Anfang nächsten Jahres schrittweise zurückgefahren werden. Wann auch der aktuell bei null Prozent liegende Leitzins angegangen wird, steht noch in den Sternen. Vor Ende 2018 jedenfalls wird in dieser Hinsicht nichts passieren. Bis Anleger und Sparer erste Ergebnisse einer Zinswende sehen, ist also noch viel Geduld gefragt.
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Endet der Boom? So fragte sich mancher Beobachter des Immobilienmarktes vor wenigen Wochen. Im März war in allen Segmenten ein Preisrückgang verzeichnet worden – erstmals seit über drei Jahren. Die teilweise überhitzten Märkte in den gefragten Metropolen schienen etwas abzukühlen.
Dass damit indes keine Trendumkehr verbunden ist, zeigte dann der April: Alle Teilmärkte bewegten sich wieder nach oben, Eigentumswohnungen sogar um mehr als zwei Prozent. Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser stiegen zum Vormonat im Bestand um 0,73 und im Neubau um 0,42 Prozent. Der Gesamtmarkt legte ein Plus von 1,07 Prozent hin.
Damit lagen die Preise über alle Segmente hinweg um über acht Prozent höher als im Vorjahresmonat – und ein Ende des Nachfrageüberhangs in den beliebten Städten ist nicht in Sicht. Für eine mittelfristig weniger dynamische Marktentwicklung spricht hingegen, dass mehr und mehr internationale Investoren wegen des mittlerweile hohen Preisniveaus einen Bogen um Deutschland machen.
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Seit Ende Mai sind die deutschen Versicherer verpflichtet, ihre Solvabilitätsquoten (auch Bedeckungsquoten genannt) nach den Regelungen von Solvency II zu veröffentlichen. In diesem Wert soll sich gewissermaßen die Krisenfestigkeit der Unternehmen widerspiegeln. So sollen Transparenz und Verbrauchervertrauen gesteigert und Versicherervergleiche erleichtert werden.
Von verschiedenen Marktteilnehmern werden jedoch lautstark Zweifel geäußert, ob sich eine komplexe Thematik wie die Stabilität eines Versicherers in einer einzigen Kennzahl zusammenfassen lässt. So spiegelt die Solvenzquote beispielsweise nicht wider, wie volatil die Assets eines Versicherers sind. Selbst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist in Person ihres Exekutivdirektors für die Versicherungsaufsicht Dr. Frank Grund auf die Einschränkungen hin: „Auch wenn sich die Kennzahlen grundsätzlich vergleichen lassen, zur Aufstellung einer Rangliste taugen sie nicht.“ Ein Anbietervergleich besitzt schon deshalb nur eingeschränkte Aussagekraft, weil sich die Quoten je nach Marktentwicklung häufig ändern können, wie auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisiert.
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